Störherde und Beckenverwringung
Störfelder sind sehr oft mitverantwortlich für viele, sonst nicht ausreichend erklärbare Beschwerden, besonders bei therapieresistenten Erkrankungen. Bei der Untersuchung und manuellen Behandlung finden sich oft zugeordnete Störfelder für bestimmte hartnäckige oder immer wiederkehrende Verspannungen. Nach deren Entstörung tritt klassischerweise eine spontane, komplette oder weitgehende Beschwerdefreiheit ein, einschließlich Wiederherstellung der Funktion, Sensibilität etc.
Der Verdacht auf Vorliegen eines Störherdes ergibt sich bei therapieresistenten Erkrankungen aus der Anamnese oder atypischen Reaktionen auf eine Behandlung, einer Verschlimmerung oder nur kurzer Besserung. Der Nachweis von Störfeldern kann prinzipiell durch einen einfachen kinesiologischen Test erfolgen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Kinesiologie „störanfällig auf Vorurteilsübertragung“ ist, das heißt, sie reagiert falsch positiv, wenn der Therapeut, aber auch der Patient ein Störfeld vermuten, oder wenn einer von beiden nicht mental entspannt ist. Ein entscheidendes Problem ist jedoch, dass bei den meisten Patienten bereits eine stressbedingte vegetative Regulationsstarre vorliegt. Das heißt die Regulationsfähigkeit des Sonnengeflechtes im Oberbauch zwischen Anspannungsmodus (Sympathikus) und Entspannungsmodus (Parasympathikus) ist gestört und damit ist eine kinesiologische Tastbarkeit nicht möglich.
Die Integrale Orthopädie stellt stattdessen als objektives und leicht überprüfbares Kriterium für das Vorliegen einer vegetativen Reaktionsstarre die Beckenverwringung vor. Durch die schrittweise Entstörung von Störfeldern lösen sich zunächst die Komponenten der Beckenverwringung, sowie parallel dazu auch die Reaktionsstarre schrittweise auf.
Potentielle Störfelder sind alle Narben, unabhängig von Größe und Lokalisation, inklusiv Nabel, Mandel- und Dammnarben, die Rachenregion, Zähne, Ohr und Nase, inkl. Nasennebenhöhlen, alle Drüsen wie Schilddrüse oder Prostata, die inneren Organe, insbesondere der Darm und auch die Gelenke.
Die Entstörung erfolgt in der Integralen Orthopädie meist manuell wie in der Ortho-Bionomy, gelegentlich auch mit Laser, Neuraltherapie oder Akupunktur. Manche Fremdkörper, fast immer ein Nabelpiercing und sehr oft Ohrringe müssen entfernt werden.
Kieferkorrekturschienen und Zahnspangen führen, v.a. bei Jugendlichen, wahrscheinlich über eine Belastung des Schädels, fast immer zu rezidivierenden, stressbedingten Beckenverwringungen mit den, dadurch ausgelösten, Skoliosen, Beinlängendifferenzen und oft auch Nacken-, Kopf- sowie Rückenschmerzen. Dies erfordert eine tägliche Anwendung der Nabelintegration mit gleichzeitiger sanfter Berührung des Nabels sowie des vorderen Halses und leichter Verschiebung des Unterkiefers in die Richtung, in der sich das Becken entspannt.
Generell ist die Entstörung nur effektiv, wenn sie vollständig ist, das heißt, wenn alle Störfelder entstört sind. Eine anfängliche Beschwerdezunahme oder eine nur kurze Besserung geben möglicherweise einen Hinweis auf verbliebene Störfelder. Dabei kann es sich auch um eine Narbe in tiefer gelegenen Körperschichten handeln.
Bei Stress kommt es zur Aktivierung eines oder mehrerer Störherde. Am häufigsten ist der Nabel betroffen. Aber auch andere Narben stören immer wieder bei übermäßigem Stress. Die Rachenregion wird oft schon bei einer leichten Infektbelastung wieder aktiv und kann wiederum andere Störfelder aktivieren. Die Schilddrüse wird schnell bei energetischer, hormoneller oder allergiebedingter Überlastung aktiv.
Kann sich das Becken nicht dauerhaft entspannen, liegen entweder noch nicht behandelte Störfelder oder eine chronische stress- oder ernährungsbedingte Verschlackung des bindegewebigen Grundsystemes vor. Manchmal liegt aber auch nur ein Flüssigkeitsmangel vor, wie sich an einer direkten aber nur kurz anhaltenden Auflösung der Beckenverwringung feststellen lässt.

