Abrechnung
Wir rechnen über eine private ärztliche Verrechnungsstelle ab. Bei der Erstvorstellung ist eine entsprechende Einverständniserklärung vom Patienten auszufüllen und zu unterschreiben.
Privatpatienten
Die Honorierung der ärztlichen Leistung erfolgt nach der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) für Privatpatienten je nach Aufwand und Versicherung mit dem 2,3 – 3,5 fachem Steigerungssatz. Privatpatienten, die Einschränkungen bezüglich der Abrechnung von ihren Krankenkassen kennen, können uns gerne vor der Behandlung darauf hinweisen. Die Behandlung enthält oft Elemente, die nicht den üblichen Leistungsziffern der GOÄ entsprechen. Dafür werden teilweise entsprechende Analogziffern eingesetzt.
Selbstzahler
Selbstzahler können je nach Aufwand mit Kosten zwischen 150 und 190 Euro rechnen für eine Ganzkörperuntersuchung mit allen notwendigen Behandlungsmaßnahmen. Bei Zahlungsschwierigkeiten sind Ausnahmeregelungen möglich. Selbstzahler bekommen eine Rechnung, in der auch ein Teil als osteopathische Behandlung angegeben ist. Dieser Teil wird von den meisten gesetzlichen Krankenkassen zum Teil übernommen. Fragen Sie dazu ggf. Ihre Krankenkasse. Die Behandlungszeit richtet sich nach den Erfordernissen und der Aufnahmefähigkeit des Patienten. Auf Wunsch können auch symptomorientierte, kürzere und entsprechend kostengünstigere Behandlungen, z.B. bei akuten Rücken-oder Gelenkbeschwerden angeboten werden. Auch Folgebehandlungen sind entsprechend des Aufwandes entsprechend günstiger. Eine kassenärztliche Weiterbehandlung mit Akupunktur kann in unserem Zentrum für Integrale Medizin und Therapie über Frau Dr. Bita Kermani erfolgen. Sollte sich nach der Erstbehandlung keine ausreichende Besserung oder aber eine Verschlechterung ergeben oder sollten Sie aus irgendeinem Grund mit der Behandlung nicht zufrieden sein oder mit den häuslichen Übungen nicht zurecht kommen, rufen Sie uns bitte an und vereinbaren Sie, wenn möglich, einen weiteren Termin.