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Behandlungskosten

Abrechnung
Wir rechnen bei unseren alten Patienten über eine private ärztliche Verrechnungsstelle ab. Neue Patienten bitten wir aus organisatorischen Gründen um eine Begleichung ihrer Rechnung direkt nach der Behandlung mit EC Karte oder bar.

Privatpatienten
Die Honorierung der ärztlichen Leistung erfolgt nach der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) für Privatpatienten je nach Aufwand und Versicherung mit dem 2,3 – 3,5 fachem Steigerungssatz. Privatpatienten, die Einschränkungen bezüglich der Abrechnung von ihren Krankenkassen kennen, können uns gerne vor der Behandlung darauf hinweisen. Die Behandlung enthält oft Elemente, die nicht den üblichen Leistungsziffern der GOÄ entsprechen. Dafür werden entsprechende Analogziffern eingesetzt. Reklamationen im Hinblick auf die Übernahme der Kosten durch ihre private Krankenversicherung können nicht angenommen werden.

Selbstzahler
Selbstzahler können je nach Aufwand mit Kosten zwischen 186 und 210 Euro rechnen für eine Ganzkörperuntersuchung mit allen notwendigen Behandlungsmaßnahmen. Sie bekommen eine Rechnung über eine osteopathische Behandlung. Ein kleiner Teil davon wird von den meisten gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Fragen Sie dazu ggf. Ihre Krankenkasse und besorgen Sie sich ggf. eine entsprechende Verschreibung vom Hausarzt. Die Behandlungszeit richtet sich nach den Erfordernissen und der Aufnahmefähigkeit des Patienten und kann zwischen 20 und 60 Minuten variieren. Sollte sich nach der Erstbehandlung keine ausreichende Besserung oder aber eine Verschlechterung ergeben, ist eine Wiedervorstellung sinnvoll, um ggf. übersehene Störherde oder verbliebene Irritationen zu suchen. Für Patienten mit weitem  Anfahrtsweg empfiehlt sich daher vorsorglich ein Folgetermin am nächsten Tag. Sollten Sie mit der Durchführung oder dem Ergebnis der Behandlung nicht zufrieden sein oder mit den häuslichen Übungen nicht zurecht kommen, rufen Sie uns bitte an und vereinbaren Sie, wenn möglich, einen weiteren Termin.