Der akute Riss des Bandscheibenringes mit Vorfall oder Prolaps des Bandscheibenkernes führt zu einem plötzlichen, heftigen Schmerz im Rücken, der manchmal in das Bein zieht. Um weitere Verletzungen vorzubeugen verhärtet sich sofort die Muskulatur und verhindert weiter die Nerven ev. gefährdeten Bewegungen. Ist das Anheben des gestreckten Beines im Liegen stark schmerzhaft eingeschränkt, kann dies auf einen Bandscheibenvorfall hinweisen.
Ein Druck auf die Nervenwurzeln, die aus dem Rückenmark entspringen und in das Bein ziehen, kann durch Verspannung, Entzündung, Bandscheibenvorwölbung oder Bandscheibenvorfall in den beiden unteren LWS-Segmenten entstehen und macht jeden Zug am Ischiasnerven durch Heben des Beines unmöglich.
Das Ausmaß der Bewegungseinschränkung und die Lokalisation der Schmerzen geben einem Hinweis auf die Stärke der Ischiasreizung (positives Zeichen nach Laséque). Kann das Bein nur wenig angehoben werden und schießt der Schmerz dabei vom Rücken in das Bein oder sogar auch in das andere Bein, liegt wahrscheinlich ein Bandscheibenvorfall vor.
Die weitere Behandlung sollte möglichst bald durch einen Facharzt erfolgen. Bis dahin können entzündungshemmende Schmerzmittel eingenommen werden.
Lässt sich das Bein nach Anwendung der ersten Position der Nabelintegration oder einer sonstigen einer fachgerechten manuellen Behandlung wieder weitgehend heben, lag eher eine verspannungsbedingte Ischiasreizung vor (Pseudolaséque).
Ansonsten ist eine Injektionsbehandlung an die Nervenwurzel indiziert.
Bleibt die Beinstreckung unverändert schmerzhaft und stark eingeschränkt und liegen evt. sogar schon Taubheitsgefühl und Kraftminderung, z.B. beim Zehen- oder Fersenstand vor, ist eine weitere radiologische Abklärung mit Computertomographie (CT) oder am aussagekräftigsten und ohne Strahlenbelastung mit Magnetresonanztomographie (MRT) angezeigt.
Oft werden dann auch gezielte Nervenwurzelinjektionen ggf. mit Kortison unter CT-Kontrolle (PRT) durchgeführt. Erst bei anhaltenden Lähmungserscheinungen oder starken Schmerzen trotz intensiver, konservativer Behandlung ist eine Operation indiziert. Eine notfallmäßige Operationsindikation besteht nur bei Lähmungen der Darm- oder Blasenschließmuskeln.